- Aus Wikipedia zu Schutzgas für Lebensmittel:
Schutzgas wird häufig in der Verpackung von Lebensmitteln verwendet. Die Schutzgasatmosphäre besteht ... aus natürlichen, geruchlosen und geschmacksneutralen Bestandteilen der Luft, z. B.
Kohlenstoffdioxid (CO2). Schutzgase... sind lebensmittelrechtlich unbedenklich und müssen nicht deklariert werden.
- Das CO2 geht beim Mixen etwas in Lösung mit dem Wasser. Somit entsteht ein ganz leicht kohlensäuriger Geschmack, obwohl nur weniger als 1 % des CO2 mit dem Wasser reagiert und zu Kohlensäure
wird. Über 99% sind als CO2 im Wasser gelöst, welches wie bei Sprudelwasser, Limonda, Bier von selbst wieder über die Speisröhre rauskommmt, höchstens als Rülpser. Das CO2... gilt dabei als
völlig unbenklich.
- Es gibt einen leicht sprudligen Geschmack des Smoothies, der fast ausschließlich als positiv und erfrischend wahrgenommen wird. Das sprudlige ist aber sehr schwach, da der Mix-Protector ohne
Überdruck mixt, anders als bei Wassersprudlern, bei denen mit hohem Druck das CO2 in die Flasche gepresst wird, oder bei Sprudelwasser, welches in der Erde mit CO2 verpresst ist. Zudem kann man
den Mixer so langen laufen lassen, dass der Smoothie handwarm (wegen Rohkost jedoch unter 40°C bleiben) wird. Somit ist noch weniger CO2 enthalten, also weniger sprudlig.
- Alternativen mit Argon oder Helium werden zur Zeit ausgearbeitet, beispielsweise um den wenigen Ausnahmen gerecht zu werden (falls der leicht kohlensäurige/spritzige Geschmack vom Anwender
unerwünscht ist). Oder für andere geschmacksempfindlichere Anwendungen.
Mit der Gesamtheit der obigen Argumente und aus den Erfahrungen der Anwender kann man guten Gewissens von einer Unbedenklichkeit und sogar von Vorteilen beim Einsatz einer
CO2-Lebensmittel-Schutzatmosphäre sprechen.